Muss ich die Klarna-Rechnung bezahlen?

Viele Personen nutzen beim Onlineshopping „Klarna“, um ihre Bestellung zu bezahlen. Hinter „Klarna“ verbirgt sich ein schwedisches Zahlungsdienstleistungsunternehmen, das unterschiedliche Bezahllösungen anbietet. Eine dieser Lösungen ist „Klarna Rechnung“ (Jetzt kaufen - später bezahlen!). Diese Zahlungsart ist beliebt, weil der Kaufpreis nicht schon im Zeitpunkt der Bestellung bezahlt werden muss. Doch wie mit der Klarna Rechnung umgehen, wenn es bei der Bestellung zu Problemen kommt?

Unter der Bezeichnung „Klarna“ werden unterschiedliche Bezahllösungen angeboten, wobei Sie nicht immer zwischen allen diesen unterschiedlichen Klarna-Zahlungsarten wählen können:

Klarna ist also nicht gleich Klarna. Vielmehr verstecken sich unterschiedliche Zahlungsvarianten hinter dieser Marke. Während Sie bei "Klarna Rechnung" erst im Nachhinein bezahlen, wird bei "Klarna Lastschrift" der Kaufpreis über Ihr Bankkonto eingezogen und nehmen Sie bei "Klarna - Sofort bezahlen" eine Vorab-Überweisung an den Händler vor. Klarna wirbt damit, dass Sie über Ihr Klarna-Konto alle Ihre Bestellungen und Rechnungen im Blick haben und flexibel alle Ihre Zahlungen und Einkäufe "managen" können. Außerdem verspricht Klarna bei Zahlungen über Klarna einen "Käuferschutz".

Klarna Rechnung (In 30 Tagen bezahlen)

Bei der bekanntesten Zahlungsvariante “Klarna Rechnung“ (In 30 Tagen bezahlen) erklären Sie sich bei Ihrer Bestellung dazu bereit, den Kaufpreis an Klarna und nicht den Händler zu bezahlen. Die Kaufpreisforderung wird bei der Bestellung nämlich unmittelbar vom Online-Shop an Klarna abgetreten (der Online-Shop erhält dafür den Kaufbetrag abzüglich einer Provision von Klarna). Klarna erstellt die Rechnung samt Zahlungsanweisung, welche Ihnen per E-Mail zugeschickt wird. Damit werden Sie von der Abtretung der Kaufpreisforderung (Zession) verständigt und können nur mehr schuldbefreiend an Klarna bezahlen.

Die Zahlungsmöglichkeit „Klarna Rechnung“ wird Ihnen erst nach einer (innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde ablaufenden) Prüfung Ihrer Identität und Ihrer Bonität (Kreditwürdigkeit) angeboten. Bei dieser Bonitätsprüfung verifiziert Klarna Ihre Identität anhand der von dir zur Verfügung gestellten Informationen (Name, Adresse, Geburtstdatum usw.) und überprüft eine Kreditauskunft, um dein finanzielles Verhalten zu verstehen und deine Kreditwürdigkeit zu bewerten.

Mögliche Probleme bei Klarna Rechnung

Unserer Erfahrung nach treten bei der Bezahlung mit „Klarna Rechnung“ immer wieder Probleme auf, die bei Konsument:innen zu Unsicherheit führen, wie Sie sich gegenüber dem Online-Shop und Klarna verhalten sollen. Generell ist es wichtig, dass Sie bei Problemen möglichst schnell mit Klarna in Kontakt treten, weil Sie ansonsten mit wiederholten Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und steigenden Mahn- und Inkassokosten konfrontiert werden.

  1. Sie haben das bestellte Produkt nicht erhalten

    Es kommt immer wieder vor, dass Konsument:innen Ihre Bestellung nicht erhalten. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Oft ist dies darauf zurückzuführen, dass das Paket vom Paketdienst nicht ordnungsgemäß zugestellt wird (z. B. bei einem Nachbarn abgegeben oder einfach vor die Tür gelegt wird). Nach § 7b Konsumentenschutzgesetz trägt jedenfalls der Händler das Risiko, dass die Ware am Transportweg verloren geht. Nur wenn Sie eine Abstellgenehmigung erteilt haben, müssen Sie für den Verlust eines abgestellten Pakets einstehen.

    Im Fall einer ausbleibenden Lieferung sollten Sie Klarna melden, dass Sie Ihr Paket noch nicht bekommen haben. Klarna sollte darauf vom Händler einen Nachweis über den Versand und die erfolgte Zustellung verlangen. Wenn der Händler diesen Nachweis nicht erbringt, sollte Klarna die Kaufpreisforderung aus dem System entfernen. Wenn der Online-Shop oder Klarna eine korrekte Zustellung des Pakets behauptet, Sie das Paket aber nicht erhalten haben, sollten Sie die Kaufpreisforderung ausdrücklich zurückweisen und Klarna auf den Gerichtsweg verweisen.

    Solange Sie Ihre Bestellung nicht erhalten haben, müssen Sie den Kaufpreis jedenfalls nicht bezahlen. Sie haben diesbezüglich nämlich ein gesetzliches Recht, den Kaufpreis zurückzuhalten, solange Sie Ihre Bestellung nicht erhalten haben (§ 1052 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch iVm § 6 Abs 1 Z 6 Konsumentenschutzgesetz).
     
  2. Sie haben minderwertige Ware bekommen
    Oft erhalten Konsument:innen ein Produkt, das überhaupt nicht ihren Erwartungen aus der Bestellung entspricht. In diesem Fall haben Sie eventuell einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler, wenn sich das gelieferte Produkt als eine „mangelhafte Ware" herausstellt. Bei der Frage, ob es sich um ein „mangelhaftes“ Produkt handelt, müssen die Details der Bestellung (Beschreibung des Produkts, Materialeigenschaften, Produktfotos usw.) sowie der Preis des Produkts berücksichtigt werden (Welche Qualität ist bei diesem Preis zu erwarten?).

    Auch in diesem Fall sollten Sie Klarna melden, dass Sie das Produkt nicht in der vereinbarten Qualität erhalten haben. Ihre Zahlung wird daraufhin von Klarna pausiert. Sie sollten daraufhin versuchen eine Einigung mit dem Händler zu finden. Wenn Ihnen der Händler keine akzeptable Lösung anbietet, sollten Sie sich gegenüber Klarna auf den Käuferschutz berufen und Klarna mit Details zu Ihrer Bestellung und Fotos zu überzeugen versuchen, dass der erhaltene Artikel erheblich von der Beschreibung in der Bestellung abweicht (siehe Beispiele in Klarnas Käuferschutzrichtlinie). Wenn Klarna Ihre Käuferschutzantrag anerkennt, wird es Ihre Rechnung berichtigen oder die Rückerstattung eines bereits bezahlten Betrags vornehmen.
     
  3. Sie wollen das Paket zurückschicken, aber erhalten kein Rücksendelabel
    Sofern Ihre Bestellung nicht vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen ist, können Sie Ihre Bestellung widerrufen und das bestellte Produkt zurückschicken. Der Händler sollte Ihnen schon bei Ihrer Bestellung und im Rahmen Ihrer Bestellbestätigung bzw. Widerrufsbelehrung Informationen dazu geben, wie Sie Ihre Bestellung widerrufen und das Produkt zurückschicken können ("Wie muss ich über mein Rücktrittsrecht informiert werden?"). Der Händler muss Ihnen insbesondere auch eine Rücksendeadresse bekanntgeben, an die Sie die Bestellung zurückschicken können. Manchmal versuchen Händler den Widerruf und die Rücksendung des Produkts zu erschweren, indem Sie den Widerruf nicht akzeptieren und anstelle dessen einen Ermäßigung (z. B. 30 % Rabatt auf die bestehende oder auf eine zukünftige Bestellung) anbieten. 

    Wenn der Händler Ihren Widerruf nicht akzeptiert und Ihnen keine Rücksendeadresse bekanntgibt, sollten Sie dies als Problem an Klarna melden und die Kaufpreisforderung bestreiten. Mit einem gültigen Widerruf lösen Sie nämlich den Kaufvertrag (Ihre Bestellung) auf, womit auch die Kaufpreisforderung entfällt. Infolgeder Auflösung des Kaufvertrags müssen Sie das erhaltene Produkt zwar gemäß § 15 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz an den Händler zurückschicken. Wenn Ihnen der Händler aber keine Adresse bekanntgibt, bleibt Ihnen nichts anderes über, als das Produkt zur Abholung bereitzuhalten und letztlich zu entsorgen.

    Manchmal wird Ihnen die praktische Ausübung des Widerrufsrechts dadurch erschwert, dass Sie das Produkt nach China oder in ein anderes fernes Land zurückschicken sollen (siehe "Muss ich die bestellte Ware nach China zurücksenden?"). Wenn Sie der Händler bei Ihrer Bestellung nicht darüber informiert haben, dass Sie im Fall des Widerrufs (Rücksendung) die Rücksendekosten selbst zu tragen haben, muss der Händler die Kosten der Rücksendung tragen ("Muss ich die Rücksendekosten tragen?"). Wenn Sie Zweifel haben, dass Ihnen (hohe) Rücksendekosten letztlich vom Händler ersetzt werden, sollten Sie das Paket nicht auf eigene Kosten zurückzuschicken, sondern auf die Zusendung eines Retourenlabels beharren. Hier können die Überlegungen des Europäischen Gerichtshofes zur Ausübung von Gewährleistungsrechten unseres Erachtens übertragen werden (EuGH C-52/18, Fülla/Toolport Rz 55). 

  4. Sie haben das Paket zurückgeschickt

    Wenn Sie das Paket zurückschicken, müssen Sie das Paket an die vom Händler bekanntgegeben Rücksendeadresse und nicht an die Absenderadresse zurückschicken. Oft werden Pakete von Logistikzentren aus verschickt, die für den Händler aber keine Retouren entgegennehmen. Gleichzeitig sollten Sie bei Klarna die Rücksendung anmelden, damit Ihre Zahlungen pausiert werden.

    Wenn Ihre Rücksendung vom Händler nicht registriert wird, sollten Sie das Problem an Klarna melden und insbesondere einen Nachweis über die Rücksendung (Sendungsnummer der Rücksendung, nach Möglichkeit auch Fotos usw.) zur Verfügung stellen. Klarna sollte daraufhin eine Untersuchung durchführen und die Zahlungsaufforderung gegebenenfalls aus dem System entfernen.
     

Wenn Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde durch den Klarna Kundenservice nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde zur weiteren Prüfung an Klarnas Verbraucher-Ombudsperson übermitteln. Die Verbraucher-Ombudsperson bearbeitet jede Beschwerde angeblich unparteiisch und überprüft innerhalb von 10 Tagen, ob die bisherige Entscheidung geändert werden soll oder nicht. 

Klarna-Forderungen gehen an Inkasso

Es kann sein, dass Klarna trotz Meldung des Problems weiterhin auf seiner Forderung nach Zahlung des Kaufpreises besteht. In diesem Fall wird Klarna wiederholt Zahlungserinnerungen schicken und auch Mahnspesen dafür verrechnen. Diese Mahngebühren müssen gemäß § 1333 Abs 2 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch jedenfalls in einem angemessenen Verhältnis zum geschuldeten Betrag stehen. Wenn die Kaufpreisforderung von Klarna nicht berechtigt ist (z. B. weil Sie den Kaufvertrag widerrufen haben oder einen Gewährleistungsanspruch wegen Lieferung eines mangelhaften Produkts haben), sollten Sie die Zahlungsforderung gegenüber Klarna ausdrücklich bestreiten. Damit machen Sie klar, dass Sie die Zahlung nicht leisten werden und weitere Mahnungen von Klarna zwecklos sind. Somit müssen Sie jedenfalls auch nicht für das nachfolgende Einschreiten eines Inkassobüros aufkommen, weil für Klarna aufgrund Ihrer Bestreitung der Forderung klar sein muss, dass im nächsten Schritt eine Klage einbringen müsste.

Erfahrungsgemäß übergibt Klarna offene Forderungen nach der dritten Mahnung dennoch meist an ein Inkassobüro. Bitte beachten Sie, dass ein Inkassobüro keine offizielle Stelle ist und keine besonderen rechtlichen Befugnisse hat. Wenn Sie die Zahlungsforderung zuvor gegenüber Klarna ausdrücklich bestritten haben, dürfen auch keine weiteren Inkassokosten verrechnet werden, weil die Beauftragung eines Inkassobüros in diesem Fall keine zweckentsprechende außergerichtliche Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahme darstellt (§ 1333 Abs 2 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Sie müssen nur dann reagieren, wenn Sie ein offizielles Schreiben von einem Gericht (Zahlungsbefehl) erhalten. Unserer Erfahrung nach wird aber nur in seltenen Fällen eine gerichtliche Klage eingebracht. 

Inkassoschreiben erhalten - Was tun?

Vielleicht haben Sie das schon erlebt: Nach einer Online-Bestellung oder der Registrierung für einen digitalen Dienst flattert ein paar Wochen später ein b...

Gültige Bestellung trotz Zahlungsabbruch?

Es kommt immer wieder vor, dass KonsumentInnen eine Bestellung oder Buchung aufgeben und es im weiteren Verlauf des Bestellvorgangs zu technischen Probleme...

Billigware aus China erhalten – Was tun?

Sie bestellen auf einer europäisch wirkenden Website Modeprodukte zu äußerst günstigen Preisen und erhalten Billigware aus China. Was können Sie tun?

Irrtümlich zum falschen Preis angeboten – Muss der Onlineshop liefern?

Wenn der Onlineshop einen Preisirrtum bzw. Preisfehler begangen hat und Sie ein Produkt zu einem irrtümlich angezeigten unfassbar günstigen Preis bestellt ...